{"id":974,"date":"2020-05-04T18:58:10","date_gmt":"2020-05-04T18:58:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.familie-wohler.de\/?p=974"},"modified":"2024-07-12T14:07:37","modified_gmt":"2024-07-12T14:07:37","slug":"wohler-eine-familie-aus-pommern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/2020\/05\/04\/wohler-eine-familie-aus-pommern\/","title":{"rendered":"Wohler eine Familie  aus Pommern"},"content":{"rendered":"\n<p>Christian Wohler, kaufte am 19.07.1792 von Antonius von Plutowsky* im S\u00fcden des Kreis Lauenburg-B\u00fctow, Pommersche Kriegs- und Dom\u00e4nenkammer, K\u00f6nigsreich Preu\u00dfen, beim Dorf Klonschen den \u201eHopfenkrug\u201c. Das Kaufgeld betrug 500 Gulden laut einem Contract (Vertrag) vom 05.03.1766 mit dem k\u00f6niglichen Comit\u00e9 (Comit\u00e9: Auftrag an jemanden, stellvertretend f\u00fcr den Auftraggeber bestimmte Gesch\u00e4fte abzuwickeln).<\/p>\n\n\n\n<p>Bis 1807 war beim Erwerb von Adelsg\u00fcter durch B\u00fcrgerliche ein k\u00f6niglicher Konsens (Genehmigung) erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Da der Grund und Boden im Ortsteil Hopfenkrug \u201eK\u00f6nigsland\u201c war, konnte man den Gutshof nicht einfach kaufen bzw. verkaufen, sondern musste das Vorkaufsrecht des K\u00f6nigs (Staat) ber\u00fccksichtigen. Heute wie damals konnte die Gemeinde, die Stadt, der Staat oder eben der K\u00f6nig sein Vorkaufsrecht wahrnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Urkunde wird bezeugt, dass der K\u00f6nig auf sein Vorkaufsrecht verzichtet und das Christian Wohler das Grundst\u00fcck rechtskr\u00e4ftig gekauft hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Name \u201eHopfenkrug\u201c ist abgeleitet von einem ehemaligen Besitzer Michael Hoppen (um 1737) \u2013 \u201eHoppen Kruges\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Hopfenkrug umfasste:<br>o ein Gutshaus &#8222;der Krug\u201c<br>o Gesindeh\u00e4user<br>o viele Stallungen &amp; Nebengeb\u00e4ude<br>o gro\u00dfe Fl\u00e4chen Wald und Wiesen<br>o gro\u00dfe Seen- &amp; Wasserfl\u00e4chen<\/p>\n\n\n\n<p>Rechte:<br>\u2022 Rechte zum Brennen und Ausschank<br>\u2022 Gr\u00f6\u00dfe = 254 Hektar (Stand: 1874)<br>\u2022 Schneide- &amp; S\u00e4ge- &amp; Kornm\u00fchle seit 1866<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>*<\/strong>Adelsfamilie von Plutowsky \u2022 P\u0142otowski \u2022 Pluszczowski \u2022 Pluszczeswki: <\/p>\n\n\n\n<p>Quellen: Emilian von Zernicki-Szeliga: Der polnische Adel und die demselben hinzugetretenen andersl\u00e4ndischen Adelsfamilien General-Verzeichnis in 2 B\u00e4nden, Verlag von Henri Grand, Hamburg 1900 \u2022 Band 2, Seite 210, Mitte<br>Freiherr Leopold Karl Wilhelm August von Ledebur: Neues Preu\u00dfisches Adels-Lexicon \u2022 Band 2 L bis S, Berlin 1856, Seite 209, Mitte<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-large\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"712\" height=\"899\" src=\"https:\/\/familie-wohler.de\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/Wappen-von-Plutowsky-\u2022-Plotowski-WGM-\u2022-Herb-Lubicz.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-998\" srcset=\"https:\/\/familie-wohler.de\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/Wappen-von-Plutowsky-\u2022-Plotowski-WGM-\u2022-Herb-Lubicz.jpg 712w, https:\/\/familie-wohler.de\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/Wappen-von-Plutowsky-\u2022-Plotowski-WGM-\u2022-Herb-Lubicz-238x300.jpg 238w\" sizes=\"(max-width: 712px) 100vw, 712px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Das Adeslgeschlecht von Plutowsky \u2022 P\u0142otowski \u2022 Pluszczowski \u2022 Pluszczeswki wird 1518 erstmalig im Land Kulm urkundlich erw\u00e4hnt. Kulmerland \u2022 Kulmer Land \u2022 Culmerland \u2022 Culmer Land ist eine historische Landschaft in Preu\u00dfen, benannt nach ihrer Hauptstadt Culm\/Kulm. Das flache und fruchtbare Land wird von den Fl\u00fcssen Weichsel im Westen, Drewenz im S\u00fcden und Ossa im Norden begrenzt.<br>Nach der ersten polnischen Teilung im Jahr 1772 kam das westliche Preu\u00dfen mit dem Kulmerland und dem Michelauer Land unter Friedrich II. von Preu\u00dfen oder Friedrich der Gro\u00dfe (geboren: 24. Januar 1712 in Berlin \u2022 gestorben: 17. August 1786 in Potsdam) zu Brandenburg-Preu\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Adel huldigte am 27. September 1772, nach voraufgegangener k\u00f6niglicher Aufforderung, dem preu\u00dfischen Friedrich II. von Preu\u00dfen oder Friedrich der Gro\u00dfe (geboren: 24. Januar 1712 in Berlin \u2022 gestorben: 17. August 1786 in Potsdam).<\/p>\n\n\n\n<p>Huldigung des Westpreu\u00dfischer Adel im Jahre 1772:<br>Teilungsvertrag zwischen Preu\u00dfen, Russland und \u00d6sterreich unterzeichnet. Der \u201ePetersburger Vertrag\u201c wurde als \u201eMa\u00dfregel\u201c zur \u201ePazifizierung\u201c Polens deklariert und bedeutete f\u00fcr Polen einen Verlust von \u00fcber einem Drittel seiner Bev\u00f6lkerung sowie \u00fcber einem \u00bc seines bisherigen Staatsgebietes. Darunter der wirtschaftlich so bedeutende Zugang zur Ostsee mit der Weichselm\u00fcndung. Preu\u00dfen bekam, bis auf die St\u00e4dte Danzig und Thorn, das gesamte Gebiet von Polnisch Preu\u00dfen sowie das sogenannte Netzedistrikt.<\/p>\n\n\n\n<p>Adelige Personen aus 641 Familien, der ehemaligen polnischen Szchlachta, huldigten am 27.September 1772, nach voraufgegangener k\u00f6niglicher Aufforderung, dem preu\u00dfischen K\u00f6nig Friedrich II. von Preu\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies war kein bemerkenswerter Vorgang, wenn nicht mit der Huldigung mehr verbunden gewesen w\u00e4re, als nur die erbetene Versicherung, dem neuen Landesherren in Treue zu dienen, ihm gehorsam zu sein und allen Schaden von ihm abzuwenden. Doch Gleichzeitig wurde allen huldigenden Personen das Recht zugestanden, sich als Angeh\u00f6rige des preu\u00dfischen Adels (f\u00f6rmlichen Adelsanerkennung) zu betrachten \u2022 mehr als die Huldigung war nicht n\u00f6tig.<\/p>\n\n\n\n<p>Friedrich II. von Preu\u00dfen lud die St\u00e4nde zum 27. September 1772 nach Marienburg ein, wo die Huldigung stattfinden sollte. Zwei Tage vor dem angesetzten Termin sollten die St\u00e4nde in Marienburg eintreffen und ihre Ankunft in einem Protokoll &#8222;Unserer dort angeordneten Commission&#8220; vermerken lassen. Es sollten demnach mindestens vier Personen von Adel aus jedem Distrikt erscheinen, was nicht durchg\u00e4ngig geschah, die \u00fcbrigen Personen d\u00fcrften sich durch eine Vollmacht vertreten lassen. Zuletzt sprach der K\u00f6nig die Hoffnung aus: \u201eEs wolle sich ein Jeder zur Huldigung einfinden und ihn anerkennen!\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>So erschienen eine Reihe von Angeh\u00f6rigen der polnischen Szchlachta und anderer Gruppen und lie\u00dfen sich in den preu\u00dfischen Adel \u00fcberf\u00fchren. Sie oder ihre Vollmachtgeber wurden dann tats\u00e4chlich in Marienburg im September 1772 bei der genannten Kommission vorstellig. Wer sich dort in Person oder als Bevollm\u00e4chtigter meldete, wurde in die Vasallenliste eingetragen. Eine besondere Adelsmatrikel wurde nicht angelegt, auch nicht, als 1793 und 1795 noch einige Landesteile S\u00fcdpreu\u00dfens zu Preu\u00dfen hinzukamen, bei denen genau gleich verfahren wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bescheinigung \u00fcber die Huldigung galt daher als Bescheinigung nicht nur des Adels, sondern auch als Konstituierung der Zugeh\u00f6rigkeit zum preu\u00dfischen Adel.<\/p>\n\n\n\n<p>Wappengemeinschaft Lubicz \u2022 Alternative Namen: 1.246 polnische adlige Familien tragen das Wappen &#8230;Plutowsky, P\u0142otowski&#8230; <\/p>\n\n\n\n<p>(Quelle: Wappen der Szlachta (polnisch) \u2022 <a href=\"http:\/\/wladcy.myslenice.net.pl\/Polska\/zalaczniki\/herb%20Lubicz.htm\">https:\/\/www.lyczkowski.net\/pl\/herby-szlachty-litewskiej\/litery-c-f.html<\/a>)<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wappengemeinschaft ist eine Organisationsform des polnischen Adels (Szlachta) in der Zeit des polnischen K\u00f6nigreichs und der polnisch-litauischen Union. Mehrere Familien wurden unter einem Wappen vereint, wobei im Gegensatz zu schottischen Clans in sp\u00e4teren Zeiten eine Blutverwandtschaft keine unbedingte Voraussetzung war. Daher ist es ratsam von Familien oder adligen H\u00e4usern statt von Geschlechtern zu sprechen. Durch eine vielf\u00e4ltige Umbenennung von Linien eines Geschlechtes nach neuen Besitzungen entstand eine Vielzahl von abgespaltenen Familien mit unterschiedlichen Namen, die als einziges gemeinsames Merkmal die Zugeh\u00f6rigkeit zu deren Wappengenossenschaft innehatten. H\u00e4ufig ist die Unterscheidung von Familien in einer Lokalit\u00e4t mit dem gleichen Namen nur durch deren Zuordnung zu einer Wappengenossenschaft m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung zur Mitgliedschaft in Wappengemeinschaften war der Adelstand, so dass der Nachweis der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Wappengenossenschaft einem Adelsnachweis gleich kam. Aus diesem Grund ist die Heraldik ein untrennbares Element genealogischer Forschungen auf dem Gebiet der Adelsrepublik. Linien einer Familie konnten durchaus auch mehreren Wappengemeinschaften angeh\u00f6ren (zum Beispiel durch Adoptionen).<br>Vorgekommen ist ebenfalls, dass in Vergessenheit geriet, welcher Wappengenossenschaft die eigene Familie angeh\u00f6rte. Dies f\u00fchrte bei dem obligatorischen Legitimationszwang nach Aufl\u00f6sung der Adelsrepublik dazu, dass behauptet wurde einer anderen Wappengenossenschaft anzugeh\u00f6ren, als dies eigentlich der Fall war.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Christian Wohler, kaufte am 19.07.1792 von Antonius von Plutowsky* im S\u00fcden des Kreis Lauenburg-B\u00fctow, Pommersche Kriegs- und Dom\u00e4nenkammer, K\u00f6nigsreich Preu\u00dfen, beim Dorf Klonschen den \u201eHopfenkrug\u201c. Das Kaufgeld betrug 500 Gulden laut einem Contract (Vertrag) vom 05.03.1766 mit dem k\u00f6niglichen Comit\u00e9 (Comit\u00e9: Auftrag an jemanden, stellvertretend f\u00fcr den Auftraggeber bestimmte Gesch\u00e4fte abzuwickeln). Bis 1807 war beim Erwerb von Adelsg\u00fcter durch B\u00fcrgerliche ein k\u00f6niglicher Konsens (Genehmigung) erforderlich. Da der Grund und Boden im Ortsteil Hopfenkrug \u201eK\u00f6nigsland\u201c war, konnte man den Gutshof nicht einfach kaufen bzw. verkaufen, sondern musste das Vorkaufsrecht des K\u00f6nigs (Staat) ber\u00fccksichtigen. Heute wie damals konnte die Gemeinde, die Stadt, der Staat oder eben der K\u00f6nig sein Vorkaufsrecht wahrnehmen. Mit der Urkunde wird bezeugt, dass der K\u00f6nig auf sein Vorkaufsrecht verzichtet und das Christian Wohler das Grundst\u00fcck rechtskr\u00e4ftig gekauft hat. Der Name \u201eHopfenkrug\u201c ist abgeleitet von einem ehemaligen Besitzer Michael Hoppen (um 1737) \u2013 \u201eHoppen Kruges\u201c. Der Hopfenkrug umfasste:o ein Gutshaus &#8222;der Krug\u201co Gesindeh\u00e4usero viele Stallungen &amp; Nebengeb\u00e4udeo gro\u00dfe Fl\u00e4chen Wald und Wieseno gro\u00dfe Seen- &amp; Wasserfl\u00e4chen Rechte:\u2022 Rechte zum Brennen und Ausschank\u2022 Gr\u00f6\u00dfe = 254 Hektar (Stand: 1874)\u2022 Schneide- &amp; S\u00e4ge- &amp; Kornm\u00fchle seit 1866 *Adelsfamilie von Plutowsky \u2022 P\u0142otowski \u2022 Pluszczowski \u2022 Pluszczeswki: Quellen: Emilian von Zernicki-Szeliga: Der polnische Adel und die demselben hinzugetretenen andersl\u00e4ndischen Adelsfamilien General-Verzeichnis in 2 B\u00e4nden, Verlag von Henri Grand, Hamburg 1900 \u2022 Band 2, Seite 210, MitteFreiherr Leopold Karl Wilhelm August von Ledebur: Neues Preu\u00dfisches Adels-Lexicon \u2022 Band 2 L bis S, Berlin 1856, Seite 209, Mitte Das Adeslgeschlecht von Plutowsky \u2022 P\u0142otowski \u2022 Pluszczowski \u2022 Pluszczeswki wird 1518 erstmalig im Land Kulm urkundlich erw\u00e4hnt. 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Der \u201ePetersburger Vertrag\u201c wurde als \u201eMa\u00dfregel\u201c zur \u201ePazifizierung\u201c Polens deklariert und bedeutete f\u00fcr Polen einen Verlust von \u00fcber einem Drittel seiner Bev\u00f6lkerung sowie \u00fcber einem \u00bc seines bisherigen Staatsgebietes. Darunter der wirtschaftlich so bedeutende Zugang zur Ostsee mit der Weichselm\u00fcndung. Preu\u00dfen bekam, bis auf die St\u00e4dte Danzig und Thorn, das gesamte Gebiet von Polnisch Preu\u00dfen sowie das sogenannte Netzedistrikt. Adelige Personen aus 641 Familien, der ehemaligen polnischen Szchlachta, huldigten am 27.September 1772, nach voraufgegangener k\u00f6niglicher Aufforderung, dem preu\u00dfischen K\u00f6nig Friedrich II. von Preu\u00dfen. Dies war kein bemerkenswerter Vorgang, wenn nicht mit der Huldigung mehr verbunden gewesen w\u00e4re, als nur die erbetene Versicherung, dem neuen Landesherren in Treue zu dienen, ihm gehorsam zu sein und allen Schaden von ihm abzuwenden. Doch Gleichzeitig wurde allen huldigenden Personen das Recht zugestanden, sich als Angeh\u00f6rige des preu\u00dfischen Adels (f\u00f6rmlichen Adelsanerkennung) zu betrachten \u2022 mehr als die Huldigung war nicht n\u00f6tig. Friedrich II. von Preu\u00dfen lud die St\u00e4nde zum 27. September 1772 nach Marienburg ein, wo die Huldigung stattfinden sollte. Zwei Tage vor dem angesetzten Termin sollten die St\u00e4nde in Marienburg eintreffen und ihre Ankunft in einem Protokoll &#8222;Unserer dort angeordneten Commission&#8220; vermerken lassen. Es sollten demnach mindestens vier Personen von Adel aus jedem Distrikt erscheinen, was nicht durchg\u00e4ngig geschah, die \u00fcbrigen Personen d\u00fcrften sich durch eine Vollmacht vertreten lassen. Zuletzt sprach der K\u00f6nig die Hoffnung aus: \u201eEs wolle sich ein Jeder zur Huldigung einfinden und ihn anerkennen!\u201c So erschienen eine Reihe von Angeh\u00f6rigen der polnischen Szchlachta und anderer Gruppen und lie\u00dfen sich in den preu\u00dfischen Adel \u00fcberf\u00fchren. Sie oder ihre Vollmachtgeber wurden dann tats\u00e4chlich in Marienburg im September 1772 bei der genannten Kommission vorstellig. Wer sich dort in Person oder als Bevollm\u00e4chtigter meldete, wurde in die Vasallenliste eingetragen. Eine besondere Adelsmatrikel wurde nicht angelegt, auch nicht, als 1793 und 1795 noch einige Landesteile S\u00fcdpreu\u00dfens zu Preu\u00dfen hinzukamen, bei denen genau gleich verfahren wurde. Die Bescheinigung \u00fcber die Huldigung galt daher als Bescheinigung nicht nur des Adels, sondern auch als Konstituierung der Zugeh\u00f6rigkeit zum preu\u00dfischen Adel. Wappengemeinschaft Lubicz \u2022 Alternative Namen: 1.246 polnische adlige Familien tragen das Wappen &#8230;Plutowsky, P\u0142otowski&#8230; (Quelle: Wappen der Szlachta (polnisch) \u2022 https:\/\/www.lyczkowski.net\/pl\/herby-szlachty-litewskiej\/litery-c-f.html) Die Wappengemeinschaft ist eine Organisationsform des polnischen Adels (Szlachta) in der Zeit des polnischen K\u00f6nigreichs und der polnisch-litauischen Union. Mehrere Familien wurden unter einem Wappen vereint, wobei im Gegensatz zu schottischen Clans in sp\u00e4teren Zeiten eine Blutverwandtschaft keine unbedingte Voraussetzung war. Daher ist es ratsam von Familien oder adligen H\u00e4usern statt von Geschlechtern zu sprechen. Durch eine vielf\u00e4ltige Umbenennung von Linien eines Geschlechtes nach neuen Besitzungen entstand eine Vielzahl von abgespaltenen Familien mit unterschiedlichen Namen, die als einziges gemeinsames Merkmal die Zugeh\u00f6rigkeit zu deren Wappengenossenschaft innehatten. H\u00e4ufig ist die Unterscheidung von Familien in einer Lokalit\u00e4t mit dem gleichen Namen nur durch deren Zuordnung zu einer Wappengenossenschaft m\u00f6glich. Voraussetzung zur Mitgliedschaft in Wappengemeinschaften war der Adelstand, so dass der Nachweis der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Wappengenossenschaft einem Adelsnachweis gleich kam. Aus diesem Grund ist die Heraldik ein untrennbares Element genealogischer Forschungen auf dem Gebiet der Adelsrepublik. Linien einer Familie konnten durchaus auch mehreren Wappengemeinschaften angeh\u00f6ren (zum Beispiel durch Adoptionen).Vorgekommen ist ebenfalls, dass in Vergessenheit geriet, welcher Wappengenossenschaft die eigene Familie angeh\u00f6rte. Dies f\u00fchrte bei dem obligatorischen Legitimationszwang nach Aufl\u00f6sung der Adelsrepublik dazu, dass behauptet wurde einer anderen Wappengenossenschaft anzugeh\u00f6ren, als dies eigentlich der Fall war.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-974","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-familie-wohler"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/974","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=974"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/974\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1210,"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/974\/revisions\/1210"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=974"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=974"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/familie-wohler.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=974"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}